Beitrag

Informationen zur Beitragszahlung

Per Lastschriftverfahren monatlich – Dauerauftrag und Überweisung vierteljährlich
Die Bestimmungen und Grundlagen der Beitragszahlung für das JBO Grimma und zur Orchesterschule basieren auf der jährlich in der ordentlichen Mitgliederversammlung verabschiedeten Beitragsordnung.

>> Beitragsordnung_JBO_Grimma (PDF, 19kb)

Alle Beitragszahlungen für das JBO sowie für die Orchesterschule erfolgen grundsätzlich per Lastschrifteinzug (Erteilung Einzugsermächtigung) vom jeweiligen Bankkonto der Mitglieder. Dies ist sowohl für Verein als auch Mitglied das günstigste, komfortabelste und risikoärmste Verfahren.

Bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht für die monatlich fälligen Beiträge die Möglichkeit, den Zahlungstermin auf den 1. oder den 15. eines jeden Monats festzulegen. Die Zahlungen erfolgen jeweils für den entsprechenden Monat (Bsp: Zahlung am 01. bzw. 15. Juni für den aktuellen Monat Juni). Alle weiteren Lastschriftzahlungen erfolgen jeweils zum festgelegten Tag gemäß Mitgliederinformation bzw. lt. Beitragsordnung.
Abbuchungsdatum und ggf. Einzugskonto können dabei jederzeit geändert werden. Jedes Vereinsmitglied, welches den Rhythmus seiner Beitragszahlung ändern möchte, kann hierzu einen neuen Abbuchungsauftrag an den Verein erteilen – flexibel und kostenlos.

Sollte das Fälligkeits- / Einzugsdatum auf ein Wochenende bzw. einen Feiertag fallen, so erfolgt die Zahlung grundsätzlich am nächstfolgenden Arbeitstag.

>> Bankeinzug_JBO Grimma (PDF, 17kb)

Bitte füllt die Einzugsermächtigung nach dem Drucken vollständig aus und sendet uns diese rechtskräftig unterschrieben zu.

» Anschrift JBO Grimma e.V.

Eine Zahlung der Beiträge per Überweisung, Dauerauftrag, Barzahlung oder sonstiger Varianten soll nicht erfolgen. Insofern dies im Ausnahmefall dennoch erforderlich ist, so ist die Zahlung monatlicher Beiträge mindestens vierteljährlich im Voraus vorzunehmen (Bsp: Zahlung Anfang Juli für die Monate Juli, August und September). Jeder Zahlungseingang wird in dieser Form elektronisch verbucht. Etwaige Zahlungsrückstände werden gemäß Beitragsordnung angemahnt.

Bei Fragen stehen wir gern per » E-Mail zur Verfügung.

Back to top